Schiedspersonen für Stadtlohn

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Lüfkens, ThomasTelgenkamp 67
48703 Stadtlohn
Mobil: 0171 5511296
Stadtlohn
1.Vertretung:
Nienhaus, Urd
Krögers Kamp 43
48703 Stadtlohn
Mobil: 0176 46607279
Weitere anerkannte Gütestellen für Stadtlohn
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Stadtlohn
Markt 3, 48703 Stadtlohn
Tel.-Nr.: 02563 87-0 , Telefax: 02563 87-81
E-Mail: info@stadtlohn.de

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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung