Das Amtsgericht ist montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich; bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch (02561 427-0) an die Bediensteten in der Eingangskontrolle.

Die Sprechzeiten beim Amtsgericht Ahaus sind:

Wochentagvormittagsnachmittags
Montag 8:30 - 12:30 Uhr         keine
Dienstag 8:30 - 12:30 Uhr         keine
Mittwoch 8:30 - 12:30 Uhr         keine
Donnerstag 8:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:30 Uhr         keine

Um unnötige Warte- und Aufenthaltszeiten in den Gerichtsgebäuden zu vermeiden, vereinbaren Sie Ihren Termin mit dem/der jeweiligen Bediensteten.

Achtung:
Kirchenaustrittserklärungen werden nur montags bis donnerstags und nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins entgegengenommen. Freie Termine finden Sie hier.

Hinweis:
Für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen außerhalb der Öffnungszeiten (siehe oben) ist ab dem 01.04.2020 das Amtsgericht Coesfeld (www.ag-coesfeld.nrw.de), Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld zuständig.