Die durch die Behörden- und Geschäftsleitung sowie des Richterrat beschlossenen Geschäftsverteilungspläne unterliegen im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich für die Verteilung der Geschäfte ist der jeweilige, in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan.
Hier finden Sie die Geschäftsverteilung im richterlichen und gehobenen Dienst.