Die durch die Behördenleitung und den Richterrat beschlossenen Geschäftsverteilungspläne unterliegen im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.
Maßgeblich für die Verteilung der Geschäfte ist der jeweilige, in der Verwaltungsgeschäftsstelle ausliegende Geschäftsverteilungsplan.
Hier finden Sie die Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst.
