Das Amtsgericht ist montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich; bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch (02561 427-0) an die Bediensteten in der Eingangskontrolle.
Die Sprechzeiten beim Amtsgericht Ahaus sind:
Wochentag | vormittags | nachmittags |
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Montag | 8:30 - 12:30 Uhr | keine |
Dienstag | 8:30 - 12:30 Uhr | keine |
Mittwoch | 8:30 - 12:30 Uhr | keine |
Donnerstag | 8:30 - 12:30 Uhr | 14:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 8:30 - 12:30 Uhr | keine |
Um unnötige Warte- und Aufenthaltszeiten in den Gerichtsgebäuden zu vermeiden, vereinbaren Sie Ihren Termin mit dem/der jeweiligen Bediensteten.
Achtung:
Kirchenaustrittserklärungen werden nur dienstags bis donnerstags und nur nach vorheriger Vereinbarung eines Termins entgegengenommen. Freie Termine finden Sie hier.
Hinweis:
Für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen außerhalb der Öffnungszeiten (siehe oben) ist das Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld zuständig.
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Weiterleitung zum AG Coesfeld (https://www.ag-coesfeld.nrw.de/)